Vortrag: Behindertentestament – Vorsorgevollmachten neu
18 werden mit Behinderung – was gibt es zu beachten
Bei Kindern mit Beeinträchtigung stellen sich in der Familienplanung unterschiedliche Herausforderungen. Der Vortrag greift zwei Bereiche heraus und stellt Gestaltungsspielraum und Handlungsmöglichkeiten dar:
1. Die Übertragung von Vermögen an Kinder, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Sozialleistungen empfangen, sollte wohl konzipiert sein. Das Vermögen soll typischerweise die Lebensstellung des Kindes verbessern und gleichzeitig sicherstellen, dass es nicht durch den Sozialhilfeträger für Leistungen angerechnet werden kann. Dabei sind besondere Anforderungen zu beachten. 2. Ab dem 18. Lebensjahr ändern sich rechtliche Zuständigkeiten. Eltern dürfen nicht mehr für Ihre Kinder entscheiden. Gleichwohl bestehen Handlungsoptionen, insbesondere durch Vollmachten, sofern das Kind selbst geschäftsfähig ist.
Notar Dr. Stefan Neuhöfer stellt rechtssichere Gestaltungen dar und steht zur Diskussion zur Verfügung.