Vielfältige Erwachsenenbildung ist unverzichtbar für die Gesellschaft
Zum 50. Geburtstag des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung
Einfach zugänglich, inhaltlich hochwertig und erschwinglich – seit Jahrzehnten verfolgt die Erwachsenenbildung in Bayern diesen Ansatz und schafft so nicht nur persönlichen Mehrwert, sondern stärkt auch die Gesellschaft.
Das Ziel „zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen“ ist in Artikel 1 des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (BayEbFöG) verankert, das der Bayerische Landtag vor inzwischen 50 Jahren verabschiedet hat.
Dem Bayerischen Landtag war der Geburtstag des so genannten BayEbFöG einen feierlichen Festakt wert. Kein Wunder, denn das Gesetz geht immerhin zurück auf die Bayerische Verfassung. Hier heißt es in Artikel 139, dass Erwachsenenbildung „durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstützte Einrichtungen zu fördern“ sei.
Seitdem ist die Volkshochschule in Bayern eine Erfolgsgeschichte! Rund 240,9 Millionen Kursteilnahmen an geförderten Kursen gab es seit 1974. Das entspricht dem 17-fachen der bayrischen Gesamtbevölkerung! Zu diesem Erfolg haben unter vielen andern Volkshochschulen und Bildungsanbietern auch die Volkshochschulen in Gunzenhausen und Weißenburg Ihren Anteil. Im Landkreis werden inzwischen jährlich rund 2000 Kurse aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Entspannung, Selbsterfahrung, Kreativität, Kultur, Konzerte und interessante Studienfahrten angeboten. Dank Ihnen und Dank der Förderung durch das Land Bayern.
50 Jahre Bayrisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz bedeutet für Sie alle, die an vhs-Kursen teilnehmen vor allem eines: Eine Volkshochschule vor Ort, ein buntes und vielseitiges Kursprogramm, persönliche Weiterbildung und Weiterentwicklung und das Ganze zu erschwinglichen Preisen.
Schon vor 40 Jahren erklärte der damalige Kultusminister Prof. Dr. Hans Maier, dass Freiheitlichkeit und Pluralität die tragenden Grundsätze des Gesetzes sind. Die Unabhängigkeit in der Gestaltung der Bildungsarbeit, die Auswahl der Mitarbeitenden und Leitenden sowie das Selbstverwaltungsrecht in der Erwachsenenbildung werden als Wesensmerkmale der Demokratie durch das Gesetz gewährleistet. Der Staat agiert als Förderer – ohne Lehrpläne oder Prüfungen vorzugeben oder die Freiheit der Lehre einzuschränken.
Diese Grundausrichtung hält Dr. Christian Hörmann, Vorstand des Bayerischen Volkshochschulverbandes, für einen entscheidenden Erfolgsfaktor des Gesetzes: „So schaffen wir es, ganz unterschiedliche Milieus niederschwellig anzusprechen. Zugleich dürfen wir aber nicht vergessen, dass diese Zugänglichkeit unserer Angebote nur über die staatliche Förderung erreicht werden kann.“
Die Volkshochschulen wollen helfen und dabei sein, diese Erfolgsgeschichte des Gesetzes fortzuschreiben.
Damit Sie Ihre ganz persönliche Weiterbildung und Weiterentwicklung erreichen.

